I.

    Konzept XI · VermögensWerk

    Stiftung und Vermögensnachfolge

    Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung und Nachfolgeregelung: Vermögen über Generationen binden, statt es im Erbfall zu zersplittern.

    • Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung oder Doppelstiftung – begründet ausgewählt
    • Satzung, Stiftungszweck und Gremien vor der Anerkennung durchdacht
    • Anlagerichtlinie für das Stiftungsvermögen, real werterhaltend gedacht
    • Abstimmung mit Notar, Steuerberater und bestehendem Testament
    Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren15 Minuten · NDA auf Wunsch vorab
    Großzügiger Wohnraum mit offenem Kamin, Naturholzboden und Blick ins Grüne – Sinnbild für über Generationen gebundenes Familienvermögen
    Für wen
    Unternehmerfamilien, Gesellschafter vor der Nachfolge, Stifterinnen und Stifter
    Einstieg
    ab 2 Mio. € Stiftungsvermögen
    Diskretion
    NDA auf Wunsch vorab

    Der Ansatz

    Wie wir arbeiten

    Zweck vor Struktur

    Zuerst klären wir, was gesichert werden soll: Versorgung der Familie, Zusammenhalt der Gesellschafteranteile oder ein gemeinnütziger Zweck. Die Rechtsform folgt daraus.

    Satzung mit Weitblick

    Gremien, Begünstigtenkreis, Ausschüttungsregeln und Änderungsvorbehalte werden so gefasst, dass sie auch in zwei Generationen tragen.

    Vermögen und Ertrag

    Eine Anlagerichtlinie legt fest, wie das Stiftungsvermögen investiert wird und welcher Teil des Ertrags ausgeschüttet werden darf.

    Deckungsumfang

    Was die Deckung umfasst

    Gestaltungsformen

    • Rechtsfähige Familienstiftung nach §§ 80 ff. BGB
    • Gemeinnützige Stiftung und Verbrauchsstiftung
    • Doppelstiftung aus Familien- und gemeinnützigem Teil
    • Treuhandstiftung als Einstieg mit geringerem Aufwand

    Themen der Nachfolge

    • Bündelung von Gesellschaftsanteilen in der Stiftung
    • Abgrenzung zu Testament, Erbvertrag und Pflichtteil
    • Versorgung von Ehepartner und nachfolgenden Generationen
    • Regelungen für den Fall von Streit oder Ausscheiden

    Stiftungsvermögen

    • Anlagerichtlinie mit Quoten, Risikorahmen und Ausschlüssen
    • Realer Kapitalerhalt und planbare Ausschüttung
    • Immobilien, Beteiligungen und liquide Anlagen im Verbund
    • Jährliches Reporting an Vorstand und Aufsicht

    Laufender Betrieb

    • Besetzung von Vorstand, Beirat und Kontrollgremium
    • Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht
    • Jahresrechnung, Mittelverwendung und Nachweise
    • Turnusmäßige Prüfung von Satzung und Richtlinie

    Im Detail

    Worauf es fachlich ankommt

    01

    Abgrenzung zu Private Wealth

    Private Wealth strukturiert Ihr persönliches Vermögen zu Ihren Lebzeiten und für Ihre Ziele. Die Stiftung verselbstständigt Vermögen: Es gehört danach niemandem mehr persönlich, sondern folgt dem Zweck der Satzung. Diese Trennlinie entscheidet über Zugriff, Steuerfolgen und Rückholbarkeit – deshalb behandeln wir beides in getrennten Mandaten und stimmen sie aufeinander ab.

    02

    Familienstiftung als Nachfolgeinstrument

    Die Familienstiftung hält Gesellschaftsanteile oder Immobilien dauerhaft zusammen und schützt sie vor Zersplitterung durch Erbfälle, Scheidungen und Pflichtteilsansprüche. Begünstigte erhalten Ausschüttungen, aber keine Anteile. Zu bedenken sind die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre, die Besteuerung von Ausschüttungen und die eingeschränkte Rückabwicklung – wir rechnen diese Punkte vor der Entscheidung durch.

    03

    Zusammenarbeit mit Notar und Steuerberater

    Stiftungsgeschäft, Satzung und steuerliche Würdigung gehören in die Hand von Notar und Steuerberater. Wir übernehmen die Koordination, bereiten Entscheidungsgrundlagen auf und bringen die Vermögensseite ein. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht; wir sorgen dafür, dass sie auf vollständigen Zahlen aufsetzt.

    04

    Anlagerichtlinie und Ausschüttung

    Die Anlagerichtlinie ist das operative Herz jeder Stiftung: Sie legt Quoten für Beteiligungen, Immobilien und liquide Anlagen fest, definiert den Risikorahmen und trennt ausschüttbaren Ertrag vom zu erhaltenden Grundstockvermögen. Wir formulieren sie so, dass sie in schwachen Marktjahren nicht zur Zwangslage wird, und überprüfen sie im jährlichen Review.

    Grenzen

    Was typischerweise nicht gedeckt ist

    • Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung – diese leisten Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
    • Keine Zusagen zu Anerkennung, Gemeinnützigkeit oder steuerlicher Behandlung durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
    • Keine Gestaltungen, deren Zweck allein die Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter ist
    • Keine Renditeversprechen für das Stiftungsvermögen
    • Keine Übernahme von Organämtern in der Stiftung durch uns

    Maßgeblich ist immer der einzelne Vertrag – wir legen die Ausschlüsse vor Abschluss offen.

    Ablauf

    In vier Schritten zur Entscheidung

    1. 01

      Vertrauliches Erstgespräch

      15 Minuten. Familiensituation, Vermögensbestandteile und Ziel der Bindung.

    2. 02

      Struktur- und Zweckanalyse

      Wir prüfen Rechtsform, Begünstigtenkreis und Abgrenzung zum bestehenden Testament.

    3. 03

      Konzept und Abstimmung

      Satzungsentwurf und Anlagerichtlinie werden mit Notar und Steuerberater abgestimmt.

    4. 04

      Gründung und Begleitung

      Anerkennung, Vermögensübertragung und danach jährliches Review von Anlage und Ausschüttung.

    Fallbeispiel, anonymisiert

    Aus der Praxis

    Ausgangslage

    Ein Gesellschafter mit drei Kindern wollte den Betrieb zusammenhalten, obwohl nur ein Kind operativ einsteigen sollte. Das bestehende Testament hätte die Anteile gedrittelt.

    Vorgehen

    Wir strukturierten gemeinsam mit Notar und Steuerberater eine Familienstiftung, in die die Anteile eingebracht wurden, mit Ausschüttungsregeln für alle drei Kinder und einem Beirat mit externem Mitglied.

    Ergebnis

    Die operative Führung liegt bei einem Kind, die wirtschaftliche Teilhabe bei allen dreien. Das Testament wurde entsprechend angepasst, die Anlagerichtlinie wird jährlich überprüft.

    Anonymisiert, Details verändert – Mandatsverhältnisse legen wir nicht offen.

    Wir arbeiten mit einem bewusst kleinen Kreis von Mandanten – Unternehmern, Vorständen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

    Für wen wir arbeiten

    Häufige Fragen

    Was Mandanten uns fragen

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    Stiftung und Nachfolge besprechen

    Ein grober Rahmen genügt – wir melden uns vertraulich zurück.

    Vertraulich · NDA auf Wunsch · Antwort in 24 h

    Übertragung verschlüsselt, Speicherung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU.

    Pflichtangaben

    • Wir erbringen Vermittlung und Vermögensberatung; Rechts- und Steuerberatung bleibt Notar, Anwalt und Steuerberater vorbehalten.
    • Diese Seite ist eine Übersicht und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
    • Angaben zu Steuern und Fristen beruhen auf der derzeitigen Rechtslage und können sich ändern.
    • Ihre Angaben verarbeiten wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – siehe Datenschutz.