01
Wertermittlung und Gutachten
Grundlage jeder Police ist ein nachvollziehbarer Wert. Wir arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen, die Werk für Werk bewerten – auf Basis von Auktionsergebnissen, Galeriepreisen und Vergleichsobjekten. Der vereinbarte Wert wird in die Police übernommen, damit im Schadenfall nicht über die Höhe verhandelt wird. Für Sammlungen mit Zugängen empfehlen wir eine Wertüberprüfung alle zwei bis drei Jahre, bei stark steigenden Marktsegmenten jährlich.
02
Provenienz und Dokumentation
Eine lückenlose Provenienz schützt Sie doppelt: sie sichert den Marktwert und verhindert Streit über Eigentum und Restitutionsansprüche. Wir strukturieren die Sammlungsdokumentation – Rechnungen, Zertifikate, Ausstellungs- und Literaturnachweise, Zustandsprotokolle und Fotografien in Detailauflösung. Die Unterlagen bleiben bei Ihnen; dem Versicherer wird nur übermittelt, was für die Deckung nötig ist.
03
Restaurierung nach Schaden
Wer den Restaurator wählt, entscheidet über das Ergebnis. Wir vereinbaren deshalb ein Zustimmungsrecht für Sie: Der Restaurator wird von Ihnen benannt, der Versicherer kann nur aus sachlichem Grund widersprechen. Vor Beginn wird ein Zustandsbericht erstellt, nach Abschluss ein Abnahmeprotokoll. Bleibt trotz fachgerechter Arbeit ein Minderwert, wird dieser als merkantiler Wertverlust ausgeglichen – üblich sind Regelungen bis zu einem festen Prozentsatz des vereinbarten Werts, in bestimmten Fällen mit Ablöse zum Vollwert und Übernahme des Werks durch den Versicherer.
04
Transport, Lagerung, Klimatisierung
Die meisten Schäden entstehen in Bewegung. Deckung besteht für Transporte durch qualifizierte Kunstspediteure, für Zwischenlagerung im Zolllager oder Kunstdepot und für den Aufenthalt in fremden Räumen. Für den ständigen Standort beraten wir zu Raumklima, Lichtwerten, Hängung und Zutrittsregelung – Anforderungen, die viele Versicherer als Obliegenheit in die Police schreiben. Werden sie nicht eingehalten, droht im Schadenfall eine Leistungskürzung.
05
Vereinbarkeit mit Leihverträgen
Leihverträge enthalten oft eine Klausel, wonach das entleihende Haus die Versicherung stellt – häufig als staatliche Ausfallhaftung ohne Deckung für merkantilen Wertverlust. Wir prüfen den Leihvertrag vor Unterschrift, gleichen ihn mit Ihrer Police ab und schließen Deckungslücken, etwa für den Weg von Ihrer Wand bis zur Wand des Museums. Doppelversicherung vermeiden wir durch eine Subsidiaritätsklausel.
06
Uhren, Wein und Automobile
Luxusuhren, Weinsammlungen und Sammlerfahrzeuge lassen sich in dieselbe Struktur einbinden oder in eigenen Verträgen führen. Uhren werden über Einzelwerte mit Tragedeckung abgesichert, Weinbestände über Bestandslisten mit Temperaturobliegenheit, Fahrzeuge über eine Oldtimer- oder Sammlerpolice mit vereinbartem Wert. Wir ordnen im Erstgespräch ein, was zusammengehört und was getrennt geführt werden sollte.